Danke Euch für die Antworten!!!
Ich werde vermutlich wirklich nichts ankreuzen und eben, wie so schön gesagt, "Prosa" schreiben.
Eine Sache bleibt für mich jedoch noch unklar: Warum hat die Mutter die Anwältin beauftragt, den Unterhalt rauszuschlagen? Gibt es etwa kein Amt, dass es für sie macht? Tatsächlich, im Brief vom JA ist ausschließlich über den Unterhalt fürs Kind die Rede, nicht für die Mutter. Hat sie also nur den Weg über den Anwalt? Was noch eigenartiger ist, dass die Mutter weiß, wieviel ich verdiene - und damit müsste es auch die Anwältin wissen. Von mir ist nämlich mutterunterhalts-technisch wegen des zu geringen Einkommens nichts zu holen. Aber vermutlich möchten sie sich schon mal im vorab absichern - für den Fall, dass ich mal mehr verdiene...
(28-04-2013, 13:07)Das Nerdliche Orakel schrieb: Hast du vor zu arbeiten und zu zahlen? Falls nicht, dann spielt es auch keine Rolle, ob das ein billiges freiwilliges oder ein teurer unfreiwilliges Abstammungsgutachten wird.Sorry, bin schwer von Begriff - was meinst Du damit?
Ich werde vermutlich wirklich nichts ankreuzen und eben, wie so schön gesagt, "Prosa" schreiben.
Eine Sache bleibt für mich jedoch noch unklar: Warum hat die Mutter die Anwältin beauftragt, den Unterhalt rauszuschlagen? Gibt es etwa kein Amt, dass es für sie macht? Tatsächlich, im Brief vom JA ist ausschließlich über den Unterhalt fürs Kind die Rede, nicht für die Mutter. Hat sie also nur den Weg über den Anwalt? Was noch eigenartiger ist, dass die Mutter weiß, wieviel ich verdiene - und damit müsste es auch die Anwältin wissen. Von mir ist nämlich mutterunterhalts-technisch wegen des zu geringen Einkommens nichts zu holen. Aber vermutlich möchten sie sich schon mal im vorab absichern - für den Fall, dass ich mal mehr verdiene...