28-04-2013, 19:39
Betreuungunterhalt (also Mutterunterhalt) fordert tatsächlich kein Amt ein, es sei denn, die Mutter bezieht eine öffentliche Leistung (z.B. ALG II) - dann kommt das Amt zu dir und die Mutter muss sich auch da (wie schon beim Kindesunterhalt) um nix kümmern.
Zerbrich dir nicht den Kopf, warum und weshalb die KM eine Anwältin beauftragt. Kann dir egal sein, wofür sie ihr Geld rauswirft.
Zerbrich dir nicht den Kopf, warum und weshalb die KM eine Anwältin beauftragt. Kann dir egal sein, wofür sie ihr Geld rauswirft.