28-04-2013, 22:19
Angekreidet werden kann es Dir nicht. Ein Wechsel der gesetzl. KV bringt dem Kind keinerlei Nachteile. Aufgrund der derzeit gleichgeschalteten Beitragssätze bringt es Dir aber auch nur maginale Vorteile. Es sei denn Du sparst bei der neuen KV den Risikozuschlag der evtl. bei der alten KV fällig ist. Weitere Vorteile gibt es beispielsweise lediglich im Leistungsspektrum und auch hier sind zu 98% alle gesetzl KVs gleich.
Die Mutter kann Dir keine privaten Rechnungen unterjubeln. Dafür gäbe es keine nachvollziehbare Begründbarkeit und das wäre auch im Zweifel nicht für die Mutter ein zu frodern. Dein Kind ist gesetzl. versichert und das reicht auch grundsätzlich aus bei normalen Erkrankungen aus.
Grundsätzlich ist das Kind aber am Wohnort zu versichern. Aber vielleicht seid Ihr noch nicht geschieden?
Du kannst NICHT die KV wechseln und Dein Kind würde ohne Versicherung im Zweifel da stehen, so wie Du es erwähntest. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, weshalb der Vorversicherer Dich und Dein Kind erst aus dem Versicherungsverhältnis entlässt, wenn ein Nachweis über den Nachversicherer schriftlich vorliegt, der der vorherigen Krankenversicherung zugesendet werden muß.
Das Kind ist bei Dir familienversichert. Wenn Du keine Unterlagen hast, kündigst Du einfach Deine Versicherung mit Angabe Deiner Versicherungsnummer und erwähnst explizit in der Kündigung den Namen Deines Kindes ebenfalls. Man findet die Vers.-Nr. Deines Kindes dort auch, indem man eben einfach Name und Adresse eingibt. Dann ist das Ganze schon für Dich gelöst.
Halte nicht wegen irgendeiner Sache Rücksprache mit der Mutter die ohnehin erwartungsgemäß bezüglich eines irrelevaten Vorgangs ohne jegliche Vor- ode Nachteile für die Mutter trotzdem unlogisch und unangepasst reagiert, nur weil sie glaubt Dir schaden zu müssen. Laß die Exe in der Sache einfach links liegen. Die Meisten sind so blöd, dass sie viel mehr nicht merken als wir immer glauben.
Ob die Ex versichert ist oder nicht ist Sache des JC. Wenn da was falsch läuft - deren Problem !
Bei weiteren Fragen zur KV einfach mailen!
Die Mutter kann Dir keine privaten Rechnungen unterjubeln. Dafür gäbe es keine nachvollziehbare Begründbarkeit und das wäre auch im Zweifel nicht für die Mutter ein zu frodern. Dein Kind ist gesetzl. versichert und das reicht auch grundsätzlich aus bei normalen Erkrankungen aus.
Grundsätzlich ist das Kind aber am Wohnort zu versichern. Aber vielleicht seid Ihr noch nicht geschieden?
Du kannst NICHT die KV wechseln und Dein Kind würde ohne Versicherung im Zweifel da stehen, so wie Du es erwähntest. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, weshalb der Vorversicherer Dich und Dein Kind erst aus dem Versicherungsverhältnis entlässt, wenn ein Nachweis über den Nachversicherer schriftlich vorliegt, der der vorherigen Krankenversicherung zugesendet werden muß.
Das Kind ist bei Dir familienversichert. Wenn Du keine Unterlagen hast, kündigst Du einfach Deine Versicherung mit Angabe Deiner Versicherungsnummer und erwähnst explizit in der Kündigung den Namen Deines Kindes ebenfalls. Man findet die Vers.-Nr. Deines Kindes dort auch, indem man eben einfach Name und Adresse eingibt. Dann ist das Ganze schon für Dich gelöst.
Halte nicht wegen irgendeiner Sache Rücksprache mit der Mutter die ohnehin erwartungsgemäß bezüglich eines irrelevaten Vorgangs ohne jegliche Vor- ode Nachteile für die Mutter trotzdem unlogisch und unangepasst reagiert, nur weil sie glaubt Dir schaden zu müssen. Laß die Exe in der Sache einfach links liegen. Die Meisten sind so blöd, dass sie viel mehr nicht merken als wir immer glauben.
Ob die Ex versichert ist oder nicht ist Sache des JC. Wenn da was falsch läuft - deren Problem !
Bei weiteren Fragen zur KV einfach mailen!