29-04-2013, 17:00
(29-04-2013, 16:58)Ibykus schrieb: Die Tage erreicht mich ein freundliches Schreiben der RA-Kammer Hamm.
Man ist der Meinung, ich erbringe "unzulässige Rechtsdienstleistungen" und habe eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und macht mich darauf aufmerksam, "dass die Rechtsanwaltskammer Hamm für den Fall des erfolglosen Fristablaufs die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten wird."
Wie gut, dass es den Väterwiderstand.de gibt!
Zu unseren Formularen:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=36
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