29-04-2013, 18:00
(29-04-2013, 17:03)beppo schrieb: Hast du schon mal nachgefragt welche das sein sollen?Du meinst, auf welche Rechtsdienstleistungen sie sich beziehen?
Man nimmt Bezug auf eine Anzeige und eine Abmahnung, Dagegen ist nichts einzuwenden. Der Tatbestand der Rechtsdienstleistung ist zweifelsfrei gegeben.
Fraglich ist eben nur, ob es sich um eine "unzulässige" Rechtsdienstleistung handelt.
Mit diesem Vorwurf geht El Präsidente doch recht indifferent um.
Dass er mich damit nicht einschüchtern kann, wird ihm schon klar sein.
Er hat sich aber redlich bemüht!