29-04-2013, 18:18
Also doch das Wespennest und nicht die dolle Olle.
Ob der gute Koki nach außen erkennbar als Beauftragter für einen anderen aufgetreten ist und damit ein Vorwurf der "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" vorliegt, würde ich bezweifeln.
Vielmehr dürfte der streitbare Koki einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form abgegeben haben?
Da müsste ich mich aber erst einmal u.a. im Rechtsdienstleistungsgesetz, § 2 Rn. 58 einlesen.
Fakt ist, der Rechtsberatungsmarkt wurde modernisiert und für nichtanwaltliche Rechtsberatung geöffnet.
Ob der gute Koki nach außen erkennbar als Beauftragter für einen anderen aufgetreten ist und damit ein Vorwurf der "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" vorliegt, würde ich bezweifeln.
Vielmehr dürfte der streitbare Koki einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form abgegeben haben?
Da müsste ich mich aber erst einmal u.a. im Rechtsdienstleistungsgesetz, § 2 Rn. 58 einlesen.
Fakt ist, der Rechtsberatungsmarkt wurde modernisiert und für nichtanwaltliche Rechtsberatung geöffnet.