30-04-2013, 14:46
Pfändungen im Ausland folgen den Regeln des örtlichen Vollstreckungsrechts, die vorher nötige Geltendmachung solcher Schulden folgt eventuellen bilateralen Abkommen. Da musst du dich vor Ort informieren.
Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling
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