30-04-2013, 14:52
(30-04-2013, 13:59)Pistachio 00 schrieb:hab' ich doch:(30-04-2013, 12:41)Ibykus schrieb: leider immer vor mir hergeschoben.Schade, aber das kannst Du ja auch jetzt noch nachholen.
Zitat:Da Ihnen der Vorgang, dessenwegen ich Frau Hxxxx im Namen des Herrn Uwe Jxxxxx angezeigt hatte, bekannt ist, fordere ich Sie, sehr geehrter Herr Dr. Wessels, auf, die Angelegenheit auch hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 43 a BRAO, wonach sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf, zu würdigen und sicher zu stellen, dass derartige verbale Fehlleistungen Ihrer Kammermitglieder künftig unterbleiben.