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Pfändung wegen Unterhalt
#3
Stimmt!
Aber trotzdem vorab : Ich persönlich - nehmt es mir nicht übel - würde die Summe oberhalb 1.050 € nehmen und dann durch die Kinder teilen.
Danach werden die RAtten und Exen eifrig und werden Anzeige erstatten oder sie werden klagen. Dann brauchst Du nicht mehr zu agieren, sondern beschränke Dich mal aufs reagieren.
Wenn solcherlei Klagen kommen, musst Du durch die Instanzen. Nimm den Anwalt von Camper und mir, denn ich kenne keinen Anderen, der sich für so was her gibt.
Sollten Sie Dich anzeigen wegen § 170 StGB und Du liest dieses Forum richtig, passiert Dir auch nichts weiter.
Punkt. Das war's erst mal. Jetzt gehts um die Wurst, also hol die Keule raus. Zu verlieren hast Du eh nix mehr.

Und ein neues Konto richte Dir mal ein unter global-mastercard.de ( Das sieht niemand und steht nicht in der Schufa) . Am Besten JETZT !
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Nachrichten in diesem Thema
Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von p__ - 30-04-2013, 15:45
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von Nappo - 30-04-2013, 17:06
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von beppo - 30-04-2013, 19:13
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 19:41
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von beppo - 30-04-2013, 19:55
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 20:00
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von bubi - 30-04-2013, 19:56
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von beppo - 30-04-2013, 20:46

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