@blue
Als Streitwert ist im Gesetz die Hälfte, also 1500 festgesetzt und ergo 44,50 Gerichtskosten. Anwalt nicht erforderlich. Also die Euronenzahl, die ein Vater für dieses kostenpflichtige Grundrecht mindestens berappen muss.
Was das evtl. Gutachten anbelangt, erscheint mir deine Einschätzung zu schwarzmalerisch und entmutigend. Jedenfalls in den Verfahren, die ich in den letzten Jahren begleitet habe und wo sich die Beantragenden auf die entsprechende Vorgehensweise einließen, kam es zu keinem einzigen Gutachten. Das letzte ging erfolgreich vor 3 Wochen zuende. Wahrscheinlicher ist zunächst, dass die Kosten für einen "ultranormalverfügten" Verfahrensbeistand hinzukommen. Insgesamt 550.- d.h nochmal 275€ pro Elternteil.
Als Streitwert ist im Gesetz die Hälfte, also 1500 festgesetzt und ergo 44,50 Gerichtskosten. Anwalt nicht erforderlich. Also die Euronenzahl, die ein Vater für dieses kostenpflichtige Grundrecht mindestens berappen muss.
Was das evtl. Gutachten anbelangt, erscheint mir deine Einschätzung zu schwarzmalerisch und entmutigend. Jedenfalls in den Verfahren, die ich in den letzten Jahren begleitet habe und wo sich die Beantragenden auf die entsprechende Vorgehensweise einließen, kam es zu keinem einzigen Gutachten. Das letzte ging erfolgreich vor 3 Wochen zuende. Wahrscheinlicher ist zunächst, dass die Kosten für einen "ultranormalverfügten" Verfahrensbeistand hinzukommen. Insgesamt 550.- d.h nochmal 275€ pro Elternteil.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #