30-04-2013, 19:28
Du bist dem Unterhaltsgläubiger, in deinem Fall, dem JA alle zwei Jahre zur Auskunft verpflichtet. Das JA ist allerdings auf deine Kooperation nicht angewiesen, weil es auf Knopfdruck an deine relevanten Daten kommt. Insofern kannst du dir die Auskunft eigentlich auch sparen.