30-04-2013, 19:40
(30-04-2013, 19:28)iglu schrieb: Du bist dem Unterhaltsgläubiger, in deinem Fall, dem JA alle zwei Jahre zur Auskunft verpflichtet. Das JA ist allerdings auf deine Kooperation nicht angewiesen, weil es auf Knopfdruck an deine relevanten Daten kommt. Insofern kannst du dir die Auskunft eigentlich auch sparen.
Die KM hat wahrscheinlich eine Amtsbeistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, dass bedeutet das sie das "Forderungsmanagement" an das JA abgetreten hat. Konkreter bedeutet dies, dass das Jugendamt einen Sachbearbeiter beauftragt mit der Wahrnehmung der Aufgaben (§ 56 SGB-VIII). Der SB ist dann eingeschränkt gesetzlicher Vertreter des Kindes.