30-04-2013, 19:47
Das Jugendamt macht dies nur bei bestehender Amtsbeistandschaft die die KM schriftlich beantragen muss. Ähnlich auch wenn sie Leistungen von der ARGE bezieht, da gibt es auch so eine Beistandschaft (Abtretung).
Ohne Amtsbeistandschaft würde ich keinerlei Angaben unter Hinweis auf die Elternautonomie mehr machen.
Ohne Amtsbeistandschaft würde ich keinerlei Angaben unter Hinweis auf die Elternautonomie mehr machen.