30-04-2013, 19:54
(30-04-2013, 19:20)sorglos schrieb: Als Streitwert ist im Gesetz die Hälfte, also 1500 festgesetzt und ergo 44,50 Gerichtskosten. Anwalt nicht erforderlich.Jetzt hatte ich doch wirklich mal in meine Unterlagen geschaut, wie das damals (2008) in meinem Fall aussah.

Gerichtskosten nach KostO §32 Umgangsregelung waren bei mir 13,00 Euro.
http://dejure.org/gesetze/KostO/32.html
KostO Sachverständigenausgaben 1423,74 Euro.

KostO Zustellungsauslagen 7,00 Euro.