30-04-2013, 19:59
Wenn eine Beistandschaft besteht, wirst du darüber in Kenntnis gesetzt.
Es kann auch sein, dass die KM Unterhaltsvorschuss bezieht, in dem Fall ist dann die Unterhaltsvorschusskasse als Gläubigerin auftritt. Unterm Strich kommt es aufs Selbe raus.
Da musst du die Drohbriefe mal genau lesen, wer da für wen auf welcher Grundlage was will.
Bei mir ist es z.B. so, dass die Unterhaltsvorschusskasse gleich noch den KU einfordert, wo sie schonmal beim Fordern ist. Das ist natürlich albern, aber versuchen kann man es ja mal.
Es kann auch sein, dass die KM Unterhaltsvorschuss bezieht, in dem Fall ist dann die Unterhaltsvorschusskasse als Gläubigerin auftritt. Unterm Strich kommt es aufs Selbe raus.
Da musst du die Drohbriefe mal genau lesen, wer da für wen auf welcher Grundlage was will.
Bei mir ist es z.B. so, dass die Unterhaltsvorschusskasse gleich noch den KU einfordert, wo sie schonmal beim Fordern ist. Das ist natürlich albern, aber versuchen kann man es ja mal.