30-04-2013, 20:00
Bei einem Unterhaltstitel braucht die KM das Jugendamt nicht, der Titel kann und wird sofort Vollstreckt durch einen Gerichtsvollzieher.
Bei einer beantragten Amtsbeistandschaft (JA) tritt die KM gegenüber einem Mitarbeiter des JA gewisse Rechte ab. (Vereinfacht formuliert)
Bei einer beantragten Amtsbeistandschaft (JA) tritt die KM gegenüber einem Mitarbeiter des JA gewisse Rechte ab. (Vereinfacht formuliert)