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Pfändung wegen Unterhalt
#8
[Vollquote gekürzt]
(30-04-2013, 19:55)beppo schrieb: Hattest du bereits einen Antrag gestellt oder hast du dich noch vorher abwimmeln lassen?

Wenn letzteres, sofort Antrag stellen.
Wenn ersteres, sofort Widerspruch einlegen.
Wenn abgelehnt, beim Sozialgericht Klage einreichen.

Natürlich habe ich es nicht schriftlich trotz schriftlichen Hinweis damit ich Möglichkeit habe gegen einen schriftlichen Bescheid -Widerspruch einlegen zu können. Man schickt mir einfach keinen Schriftlichen Bescheid sondern ruft mich an lol.
Die halten noch nicht mal die gesetzlich vorgeschrieben Wege ein.
Wird wohl auf eine Klage hinaus laufen schmoll.

Gruß
(30-04-2013, 19:56)bubi schrieb: gib mal Daten, dann können wir hier in etwa ausrechnen, ob es Aufstockung gibt. Ich z.B bin verheiratet habe ca.1500 monatl. Netto und bekomme etwa 200 bis 300 Aufstockung, je nach Monat...

Edit: Zahle mon. 272 an tituliertem Unterhalt...bzw durch die Aufstockung zahlt das JC

Hallo,Ich habe in etwa das gleiche! Maximal 1700.- wens gut läuft.

Gruß
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Pfändung wegen Unterhalt - von Morriaan31 - 30-04-2013, 15:25
RE: Pfändung wegen Unterhalt - von p__ - 30-04-2013, 15:45
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