01-05-2013, 08:07
Ja, du hast das Recht, deine Zustimmung zur Begutachtung oder zur Veröffentlichung des Gutachtens zu verweigern.
Aber dann kann der Richter davon ausgehen, dass du tatsächlich die unterstellte psychische Erkrankung hast oder sonst irgendwie ein Rad ab hast und entsprechend urteilen.
Aber dann kann der Richter davon ausgehen, dass du tatsächlich die unterstellte psychische Erkrankung hast oder sonst irgendwie ein Rad ab hast und entsprechend urteilen.