(01-05-2013, 12:21)p schrieb: Inwieweit die Aufstockermethode bei einem Kind in Österreich möglich ist, weiss ich nicht.Funktioniert. Es macht keinen Unterschied, ob das Kind in Finnland, Dubai, Paraguay, Griechenland, Polen oder eben Österreich ist.
Vorraussetzung für eine Absetzung von Erwerbseinkommen / Aufstockung hier ist a) Titel über gesetzliche Unterhaltspflicht und b) Zahlungsnachweis im laufenden Monat der Fälligkeit. Nichts weiter.
Aus dem Titel können sich allerdings Unterschiede hinsichtlich Kindergeldanrechnung ergeben. Denn Kindergeld gibts nur in Ausnahmefällen für Kinder, die nicht in D leben. Dadurch kann sich nach Wegzug auch der Zahlbetrag und damit die Aufstockung erhöhen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #