[korrigiert - bezog sich auf p]
@iglu Nein, das Sorgerecht bleibt bei der handlungsunfähigen Mutter - dem Amt reicht die Verfügungsgewalt per in Obhutnahme.
Und falls der junge Vater irgenwie draufstoßen sollte: Keinesfalls dem abgedruckten (Werbe-)Tip der Rechtsanwältin folgen, sondern alles (als ginge es um sein Leben) dransetzen mit der Mutter eine Sorgerklärung hinzubekommen.
@iglu Nein, das Sorgerecht bleibt bei der handlungsunfähigen Mutter - dem Amt reicht die Verfügungsgewalt per in Obhutnahme.
Und falls der junge Vater irgenwie draufstoßen sollte: Keinesfalls dem abgedruckten (Werbe-)Tip der Rechtsanwältin folgen, sondern alles (als ginge es um sein Leben) dransetzen mit der Mutter eine Sorgerklärung hinzubekommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #