02-05-2013, 18:14
(24-11-2012, 11:50)MarcKN schrieb: Hallo, sehe ich auch so.
Ergibt sich meiner Meinung nach auch hieraus klick mich
Betrifft mich nächstes Jahr ebenfalls,
wenn jemand schon Erfahrunge hat oder Urteile kennt, her damit.
Danke.
Gruß
MKN
Diese BFH Urteil geht in diese Richtung
BFH · Urteil vom 25. September 2008 · Az. III R 45/06
Zitat:Der Bundesfinanzhof hat dazu am 25.09.2008 folgendes geurteilt (Az. III R 45/06):
Hat das minderjährige Kind für den Unterhalt ausreichende eigene Einkünfte, schulden die Eltern zwar keinen Barunterhalt mehr. Gleichwohl steht ihnen weiterhin Kindergeld zu, weil das Kindergeld für ein minderjähriges Kind --anders als für ein volljähriges Kind-- unabhängig davon gewährt wird, wie hoch dessen eigene Einkünfte sind. Hat das Kind keinen Anspruch auf Barunterhalt, kann der familienrechtliche Ausgleichsanspruch des Vaters auf das halbe Kindergeld aber nicht über die Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes erfüllt werden. Der Vater kann in einem solchen Fall die Mutter, der das Kindergeld ausgezahlt wird, unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen, soweit es ihm zusteht.
Gruß
Arno