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Abänderungsklage
#12
Mit einem Teilzeitstudium kann H4 beantragen, da man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ein Zeugnis mit Stempel kriege ich am Ende auch, will ja nicht wirklich aufhören. Die Frage ist, ob das für die Abänderungsklage von Nutzem ist. Auch wenn ich keine Arbeit finde, müsste man mir ja dann ein fiktives Einkommen unterstellen. Und dieses fiktive Einkommen dürfe aber nicht über das hinausgehen, was jemand ohne Ausbildung verdienen würde.

Ungelernt, also Hilfstätigkeiten, da verdient man doch sicher nicht mehr als 8€ auf die Stunde. Oder als ungelernte Frau vielleicht sogar noch weniger? Wäre das ein Schritt wert oder leg ich mich da selbst rein?
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Abänderungsklage - von Revolution - 12-04-2013, 14:16
Abänderungsklage - von Clint Eastwood - 14-04-2013, 06:04
RE: Abänderungsklage - von p__ - 14-04-2013, 10:59
RE: Abänderungsklage - von Revolution - 17-04-2013, 08:58
RE: Abänderungsklage - von p__ - 17-04-2013, 09:08
RE: Abänderungsklage - von Petrus - 17-04-2013, 17:25
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RE: Abänderungsklage - von Revolution - 03-05-2013, 00:56

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