03-05-2013, 05:39
(02-05-2013, 18:25)iglu schrieb: Die Erzieherinnen oder sonstiges Betreuungs- oder Lehrpersonal würden sich auch der Entziehung minderjähriger schuldig machen."Entziehen" liegt nur vor, wenn die Ausübung des Elternrechts beeinträchtigt wird. Bei nicht sorgeberechtigten Elternteilen dann, wenn in das Umgangsrecht eingegriffen würde, was ja nicht anzunehmen ist, wenn das Kind sich in der Schule oder im KiGarten befindet.
iglu schrieb:Ich persönlich bin dazu übergegangen in Drohbriefen proaktiv auf den Tatbestand hinzuweisen und deutlich zu machen, dass ich keine Hemmungen habe, diesen von der Staatsmacht verfolgen zu lassen.gut begründet läßt sich auf diese Weise klarstellen, dass man sich schweren Ärger einhandelt, wenn man sich als außenstehende Dritte in den elterlichen Streit einmischt und Partei für die allein erziehungsbrerechtigte Mutter ergreift.
iglu schrieb:Beliebt macht man sich damit nicht, aber in Kindschaftssachen geht es mir auch nicht darum, mir Freunde zu machen.sehe ich genau so!
Und es wirkt und funktioniert auch.