04-05-2013, 13:06
Du möchtest evtl. irgendwelche Waren oder Dienstleistungen an Kunden in D verkaufen, dich aber selbst nicht dort hin begeben?
Und du möchtest natürlich deinen Kunden ein deutsches Konto zum Bezahlen zur verfügung stellen.
Geht legal nur so, dass du dort wo du bist eine Kapitalgesellschaft gründest, Firma= juristische Person, du bist Mitarbeiter dieser Firma, aber offiziell nicht der Eigentümer. Du erbringst Dienstleistungen oder verkaufst etwas, die Firma bezahlt dich dafür und kassiert von den Kunden.
Niemand sollte wissen, dass du hinter der Firma stehst, sonst könnten die deutschen Vollstrecker auf die Idee kommen, die Firma als Drittschuldner zu sehen, oder ggf. versuchen bei der Firma eine Gehaltspfändung durchzuführen.
Und du möchtest natürlich deinen Kunden ein deutsches Konto zum Bezahlen zur verfügung stellen.
Geht legal nur so, dass du dort wo du bist eine Kapitalgesellschaft gründest, Firma= juristische Person, du bist Mitarbeiter dieser Firma, aber offiziell nicht der Eigentümer. Du erbringst Dienstleistungen oder verkaufst etwas, die Firma bezahlt dich dafür und kassiert von den Kunden.
Niemand sollte wissen, dass du hinter der Firma stehst, sonst könnten die deutschen Vollstrecker auf die Idee kommen, die Firma als Drittschuldner zu sehen, oder ggf. versuchen bei der Firma eine Gehaltspfändung durchzuführen.