05-05-2013, 19:16
ich meinte die schon zum jetzigen Zeitpunkt widersprüchliche Rechtsprechung zum Thema "Kommunikationsstörungen".
Künftig (nach Inkrafttreten) kann das Kommunikationsargument nur noch an Bedeutung verlieren und man sollte darauf hinweisen, dass das neue Gesetz die Rechtsprechung derjenigen, die ein gemSR unabhänigig von elterlichen Streitereien zulassen, bestätigt.
Vielleicht ist der VAMV diesmal schneller und verliert seine mehrfach angedeutete Vb wegen des vereinfachten Gerichtsverfahrens
Ob Frau Schwab Mut genug hat, ihre -schwachen- Bedenken dem BVerfG vorzutragen?
Künftig (nach Inkrafttreten) kann das Kommunikationsargument nur noch an Bedeutung verlieren und man sollte darauf hinweisen, dass das neue Gesetz die Rechtsprechung derjenigen, die ein gemSR unabhänigig von elterlichen Streitereien zulassen, bestätigt.
Vielleicht ist der VAMV diesmal schneller und verliert seine mehrfach angedeutete Vb wegen des vereinfachten Gerichtsverfahrens
Ob Frau Schwab Mut genug hat, ihre -schwachen- Bedenken dem BVerfG vorzutragen?