05-05-2013, 20:17
(05-05-2013, 19:16)Ibykus schrieb: ich meinte die schon zum jetzigen Zeitpunkt widersprüchliche Rechtsprechung zum Thema "Kommunikationsstörungen".
Halte ich in einigen Wochen für obsolet. Für die Klagen ab Inkrafttreten kann und sollte man unbedingt auf die Ausführungen der Gesetzgeberin hinweisen, wo ausdrücklich Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern als Ablehnungsgrund verneint werden.
Hier im Thread zitiert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid75331