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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Das ist doch aber weder eine Erfindung des OLG-Hamm, noch ist es von der neuen Rechtslage abhängig.

Es stammt aus der Begründung zur geänderten Rechtslage und sagt aus, dass es schlicht Unsinn ist, das GSR nur wegen (einseitiger) Kommunikationsverweigerung zu verwehren.

Und wenn das Morgen Unsinn ist, so muss man wohl davon ausgehen, dass es heute und gestern auch schon Unsinn war.

So wie es in der Begründung formuliert ist, ist jeder Richter ein Idiot, der auf diese Mätzchen rein gefallen ist und es sollte nicht sehr viele Richter geben, die heute noch zu den Idioten gehören wollen.

So wie viele treue Nazis ihre Uniform ja auch nicht erst mit dem Ende Flensburger Reichsregierung gegen den Seppelhut ausgetauscht haben.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von beppo - 05-05-2013, 22:32

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