06-05-2013, 05:43
(05-05-2013, 20:17)p schrieb:(05-05-2013, 19:16)Ibykus schrieb: ich meinte die schon zum jetzigen Zeitpunkt widersprüchliche Rechtsprechung zum Thema "Kommunikationsstörungen".
Halte ich in einigen Wochen für obsolet. Für die Klagen ab Inkrafttreten kann und sollte man unbedingt auf die Ausführungen der Gesetzgeberin hinweisen, wo ausdrücklich Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern als Ablehnungsgrund verneint werden.
Hier im Thread zitiert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid75331
Na, dann lies noch mal die Begründung:
Zitat:Im Rahmen der negativen Kindeswohlprüfung wird das Gericht häufig auch zu entscheiden haben, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, weil die Eltern nicht über die für die gemeinsame Sorgetragung erforderliche Kooperationswilligkeit oder Kooperationsfähigkeit verfügen. .....wenn das kein "Wink mit dem Zaunpfahl" ist!
Hier wird zu dem aufgerufen, was bislang Praxis war:
Väterausgrenzung, wenn das Familiengericht nach Prüfung die Kommunikationsstörungen für entscheidungserheblich hält. Wie schnell und wie leicht das geht, zeigt ein Blick in die Vergangenheit!
Daran ändert auch die nachgeschobene Erkenntnis nichts:
Zitat:Auch schon manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da von den Eltern zu erwarten ist, dass sie Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen, um im Bereich der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen. Diese elterliche Pflicht trifft nicht miteinander verheiratete Eltern gleichermaßen.Denn das galt -wie Beppo richtig hervorhebt- schon vor der Neuregelung.
Wortlaut: "Wir stellen sie so, als wären sie verheiratet und müssten darüber entscheiden, ob eine gemeinsame Sorgerechtsausübung dem Kindeswohl entspricht"!
Diesen Text haben sich -ich übrigens auch- viele Väter anhören müssen, bevor ihnen das gemSR vorenthalten oder entzogen wurde.
Erfreullich, wenn künftig Entscheidungen über das gemSR gesetzesorientierter getroffen werden würden.
... allein mir fehlt der Glaube!