06-05-2013, 12:53
Es gibt aber ein kleiner Wermutstropfen, der für diese kanadische Regelung spricht und zwar wenn man die Immigrationspolitik des Landes betrachtet: Da der kleine Spaß zwischen zwei Menschen derart ernst genommen wird, dass man daraus Unterhalt verlangen kann, wird es auch in Bezug auf Zuzug von Freund/Freundin ebenfalls ernst genommen. So kann z. B. ein Deutscher eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, inkl. Arbeiterlaubnis, wenn er in einer Partnerschaft mit einer Kanadierin lebt. Sie muss nur angeben, dass er bei ihr wohnt (bzw. dass sie ihn sponsert wird), eine klassische Ehe ist dabei nicht zwingend notwendig. Wenn er keine shit baut, kann er nach einiger Zeit einen eigenständigen Anspruch selbst erhalten - evtl. auch die Staatsbürgerschaft - und die Alte endlich in die Wüste, äh ich meine in die Praire schicken. ![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)
Aber das war's auch mit den Vorteilen dieser Regelung.
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