06-05-2013, 13:07
(06-05-2013, 12:49)MasterOfDesaster schrieb: Das ist in D auch so. Nach bereits 2 Jahren kann eine Frau ein eheähnliches Verhältnis anmelden und Unterhalt fordern. Beweise du mal das Gegenteil.
Nein, lies den Thread. In Kanada geht es eben auch um Unterhalt und eine Art Zugewinnausgleich, nachdem jemand nicht mehr bei jemand anders wohnt. Ehegattenunterhalt bei Nichtverheirateten. Das ist weit mehr wie eine Bedarfsgemeinschaft während einer gemeinamen Adresse.