07-05-2013, 17:19
Temporäre Arbeitslosigkeit ist dein Privatvergnügem. Solange der Titel besteht, muss er im Zweifel bedient werden.
Bei Grundsätzlichen, langfristigen veränderungen kannst du Abänderungsklage einreichen, wenn der Titel nicht freiwillig abgeändert wird.
Bei Grundsätzlichen, langfristigen veränderungen kannst du Abänderungsklage einreichen, wenn der Titel nicht freiwillig abgeändert wird.