07-05-2013, 17:53
Gläubiger des Unterhalts ist das Kind, dessen gesetzlicher Vertreter die Mutter ist. Also musst du bei ihr die Abänderung des Titels fordern, ganz grundsätzlich.
Sollte eine Beistandschaft beim Ja bestehen, ist die Forderung ans JA übergegangen und du musst dich an selbiges wenden.
Sollte eine Beistandschaft beim Ja bestehen, ist die Forderung ans JA übergegangen und du musst dich an selbiges wenden.