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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#12
Sag mal
- wie alt sind die drei Kinder genau
- wie oft kommen die externen zum Umgang
- Entfernung bzw. Umgangsfahrtkosten
- Warmmiete (alles außer Strom)
- Du lebst mit frischem Kind und Mutter zusammen unter einem Dach und aus einem Kühlschrank?

Mit diesen Angaben kann dann Euer Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen nach SGB II, sprich Aufstockung, errechnet werden.

Grob sieht das so aus:
Bedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft gegen Dein/Euer anrechenbares Einkommen. Ist der Bedarf nicht gedeckt, dann wärmt Euch die Gemeinschaft... und zahlt Aufstockung.

Mit Standardwerten komme ich auf etwa 1000€ Zuschuß.

Gib mal Zahlen durch, dann können wir das genauer sagen.
Die junge Mutter sollte sich ganz auf die Brutpflege konzentrieren. Einkommen=0
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von Skipper - 07-05-2013, 19:22

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