Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#13
(07-05-2013, 18:03)flori schrieb: .... das meine freundin eh schon auf 400 Euro arbeiten geht ich verdiene ca 1500 und zahle für meine ersten 2 jeweils 225 Euro bin also an der untergrenze
Da gehst du am besten sofort*) zu deinem nächsten Jobcenter (nimmst Mietvertrag, Lohnzettel/ALG1-Bescheid, KU-Titel und Geburtsurkunden mit) und beantragst für deinen 5-Pesonen-Haushalt aufstockendes ALGII (vulgo HartzIV).
Wichtig: Trage alle 3 Kinder in den Antrag ein, und unterschreibe 2 x (1x für dich und 1x als gesetzl. Vertreter der Kinder). Und laß dich bloß nicht abwimmeln oder in deinem Antrag rumkorrigieren.

*) Mit "sofort" meine ich, das jetzt der Tag schon spät ist, Mittwochs Jobcenter für gewöhnlich nicht offen haben und Donnerstag Feiertag ist: Jetzt durchrechnen und heute vor 24 Uhr mit beweiskräftigem Fax oder als handschriftliches Blatt dort mit Boten als Zeuge einwerfen:
"Ich, Name, und meine Familie, Name 2-5 (jeweils Geb.dat) sind bedürftig und stellen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII.
Datum, Unterschrift"
Das ist alles und das Freitag hin mit obigen Unterlagen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von sorglos - 07-05-2013, 19:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung JonDon 25 23.128 06-12-2014, 10:51
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste