KU>Kindesunterhalt.
Der wird im SGB II, soweit tituliert und auch gezahlt, vom Einkommen abgezogen, weil: steht ja nicht zur Verfügung.
Laß das mit der Abänderung, ist unnötig!
Gibt nur Probleme mit ungewissem Ausgang.
Zahl den MindestKU an die externen Kinder und gut ist.
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Der wird im SGB II, soweit tituliert und auch gezahlt, vom Einkommen abgezogen, weil: steht ja nicht zur Verfügung.
Laß das mit der Abänderung, ist unnötig!
Gibt nur Probleme mit ungewissem Ausgang.
Zahl den MindestKU an die externen Kinder und gut ist.
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