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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#21
Der Regelbetrag, den Du für die Umgangskinder erhältst, der errechnet sich aus dem Regelsatz für einen Monat/30 Tage (im SGB wird immer mit 30 Tagen gerechnet!) * Anzahl der Umgangstage. Einige Jobcenter sind sehr streng und zählen nur die Tage, an denen ein Kind min 12 Stunden im Haushalt ist, andere sehen das weniger eng.

Wichtig sind auch die Transportkosten für die externen Kinder. Die Fahrerei kann richtig an den Beutel gehen. Kannst Du Dir auch alles wiederholen... vom lieben Jobcenter. Wink
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RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von Skipper - 07-05-2013, 20:02

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