08-05-2013, 15:33
(08-05-2013, 14:24)Nappo schrieb: Ich möchte nur wissen, ob die Mutter sich hier doch eigentlich selbst der Unterhaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat.
Nicht hinsichtlich des angewendeten Strafrechts. Den Vermögensschaden, den sie dir zugefügt hat würde ich allerdings nebenbei im Verfahren gegen dich anbringen. Das bringt zwar rein rechtlich nichts, gibt aber Punkte auf der Verständnisskala - die oft wichtiger ist wie alles andere, auch wenn Juristen das unermüdlich in Abrede stellen.