08-05-2013, 19:06
Die exakte Antwort noch einmal: Jeder Notar hat die volle Pflicht, einen Titel zu beurkunden der exakt deinen Wünschen entspricht (Sonderfälle wie sittenwidrige Wünsche mal ausgenommen). Weigert sich ein Notar, so ist er mit Hilfe der Notarkammer unverzüglich zur Ordnung zu rufen. Mach das und geh anschliessend noch einmal zum Notar. Weigert er sich immer noch, lass dir seine Ablehnung schriftlich geben. Bring diese traurige Figur pronto auf Trab.
Egal ob Jugendamt oder Notar die Urkunde in deinem Auftrag erstellen: Immer die Summe hat tituliert zu werden, die du nennst. Ganz egal, wie sehr und wie unzulässig Jugendamt oder gar Notar deshalb herumzicken. Ist die Unterhaltsnehmerin damit nicht einverstanden, dann muss sie klagen. Und das ist der entscheidende Knackpunkt: Ist der Titel, den du da erstellst so gerichtsfest dass eine Klage dagegen erfolglos wäre?
Egal ob Jugendamt oder Notar die Urkunde in deinem Auftrag erstellen: Immer die Summe hat tituliert zu werden, die du nennst. Ganz egal, wie sehr und wie unzulässig Jugendamt oder gar Notar deshalb herumzicken. Ist die Unterhaltsnehmerin damit nicht einverstanden, dann muss sie klagen. Und das ist der entscheidende Knackpunkt: Ist der Titel, den du da erstellst so gerichtsfest dass eine Klage dagegen erfolglos wäre?