08-05-2013, 21:16
Vielen Dank! Eine Nachricht, die ich auch so einschätzte. Genau so @ibikus habe ich es auch vor, da titulierte Rückstände bestehen, bringe ich an, dass meine Forderung in Bezug auf § 242 BGB in Bezug auf den Unterhalt angerechnnet werden. U.a. wurde auch in meiner Klage auf Schadenersatz auf §242 BGB hingewiesen.
Inwieweit dann verrecnet werden kann, oder sie quasi erst an mich zahlen muß und das Geld dann wieer zurück fließt, wird man sehen. Formsache. Ärgern wird sie sich. Aber nicht zurecht.
Verständnisskala: Eine nette Umschreibung. Genau so sieht es nämlich aus. Es wird hier nicht einmal bestritten, (Aussage div. Mitarbeiter der Amtsgerichte), dass die Amstrichter nach Sympathie urteilen.
Inwieweit dann verrecnet werden kann, oder sie quasi erst an mich zahlen muß und das Geld dann wieer zurück fließt, wird man sehen. Formsache. Ärgern wird sie sich. Aber nicht zurecht.
Verständnisskala: Eine nette Umschreibung. Genau so sieht es nämlich aus. Es wird hier nicht einmal bestritten, (Aussage div. Mitarbeiter der Amtsgerichte), dass die Amstrichter nach Sympathie urteilen.