08-05-2013, 21:34
Es kommt drauf an. Wenn das hohe Gehalt nicht nachprüfbar ist, dann gibt es keine Beweise für eine Verurteilung nach §170 Stgb. Das muss jeder für sich selbst prüfen, ob er auffliegen kann oder nicht. Und es hängt auch von der Motivation der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft ab. Umgehen kann man die Botschaft, indem man direkt mit dem Jugendamt eine Vereinbarung erzielt und dann ist der Deckel erstmal drauf.
Letztlich habe viele mit dem Staat kooperiert und sind etwas kleinlaut geworden.
Alternativ kann man auch eine Karriere nach unten beginnen. Ich habs vom Oberbauleiter eines Konzerns bis zum Sachbearbeiter/Sekretariat geschafft. Geld ist nicht alles im Leben Und wer kein oder kaum Geld hat, der wird zwar mit Strafanzeigen beglückt, die aber verpuffen.
Letztlich habe viele mit dem Staat kooperiert und sind etwas kleinlaut geworden.
Alternativ kann man auch eine Karriere nach unten beginnen. Ich habs vom Oberbauleiter eines Konzerns bis zum Sachbearbeiter/Sekretariat geschafft. Geld ist nicht alles im Leben Und wer kein oder kaum Geld hat, der wird zwar mit Strafanzeigen beglückt, die aber verpuffen.