04-04-2009, 19:14
(04-04-2009, 18:25)Rumpel schrieb: Mütter dürfen
Väter dürfen nicht
Das heißt jetzt im Klartext...Mutter darf Straftat = Kindesentführung begehen.
Vater darf diese Straftat NICHT anzeigen.
(04-04-2009, 18:26)Leben schrieb: micha
ich persönlich weiss nicht wie deine chancen stehen, aber wenn man sich die anderen beiträgen hier schaut und ich an damals an meiner scheidung denke sind die karten nbicht ganz so rosig! aber ich will dir nicht den mut nehmen, sondern damit sagen -sei auf alles gefasst was kommt-
es gab aber auch fälle, wo die kinder zurück mussten, grad weil sie ausserhald D umgezogen waren..
aber es hängt halt sehr viel von richter ab !! und wie verlogen deine ex ist !!
Wir sind noch gar nicht geschieden, nur getrennt...andert das was?
Nee, was?
(04-04-2009, 18:45)blue schrieb: Mit dem gemeinsamen Sorgerecht könntest Du selbstverständlich
eine Ausreise vereiteln.
Ob nun ins benachbarte Ausland, oder von München nach Hamburg.
Das ist mittlerweile kein Unterschied bei der heutigen Rechtsprechung.
Ich hatte allerdings nicht lesen können, wie Eure bisherige Umgangsregelung
ausgesehen hat. Falls die Kinder bis jetzt 50/50 von Vater und Mutter
betreut wurden, könnte ich mir eine Chance für die Beibehaltung dieser
Regelung vostellen.
Wenn die übliche 14-Tage-Regelung bestand, dann sehe ich schwarz.
my2Cent
Stimmt das? Dass es egal ist, ob Ausland oder innerhalb D? Das ist nämlich immer ihr Argument, wenn ich sage, ich stimme nicht zu...dann zieht sie "erstmal" nach Süddeutschland, an die Schweizer Grenze...
50/50? Wie soll das denn aussehen, wenn einer Fulltimejob plus 2 Std. Fahrzeit hat, der andere weitgehend zu Hause ist?
Natürlich haben wir die "übliche" 14-Tage-Regelung...
Mir fällt grad noch was ein: Was ist mit einstweiliger Verfügung?