Hallo Micha74,
sieh der Realität einfach mal ins Auge, wie sie ist.
-1- Die Kinder leben bei Deiner Exe. Das bleibt so.
-2- Jobsicherung ist ein wichtiger und sehr anerkennenswerter Umzugsgrund.
-3- Die Kinder wollen mit ihr gemeinsam umziehen.
So laß sie doch ziehen! Sollen sie! Ihr seid nun mal getrennt und geschieden, also lebt doch jeder der beiden Getrennten / Geschiedenen bitte sein eigenes Leben.
Wie würdest Du denn da als Richter entscheiden:
"Nein, Frau X, Sie bleiben bitte hier, weil Ihr Mann es so näher zu auch seinen Kindern hat..."
Das ist doch wohl super illusorisch. Laß sie ziehen, mit den Kindern. Laß sie ihr Leben leben. Sieh zu, daß Du mit den Kindern wenigstens online chatten kannst. Das spart Zeit, Kosten, Nerven.
Außerdem: So bald sie umgezogen ist, würde ich den Unterhalt schon mal absenken. Um 50%. Und einfach mal abwarten, was dann passiert.
Denn für germanistanische Kinder im Ausland ist bekanntlich kein germanistanisches Jugendamt zuständig.
Auch die Botschaft unternimmt da nichts. Ich kenne da ein Beispiel aus Pattaya / Thailand, welches der Cocktail-Detlef auch bestens kennt. Da zahlt die Mutter in Germanistan keinen Cent Kindesunterhalt fürs germanistanische Kind in Thailand. Und Jugendamt erklärt sich für unzuständig, da Kind in Thailand und nicht in Germanistan. Jugendamt erklärt sich nur dann für zuständig, wenn es um Drängen der Exe geht, das Kind doch wieder zurück nach Germanistan zu bekommen. Soviel zur Verpflichtung des Jugendamtes zu Exenwohl äh Kindeswohl oder wie die Lüge heißt.
Wäre das keinen Versuch wert? Laß sie alle ziehen und glücklich sein oder werden. Und zieh Deinen eigenen Nutzen dann bitte auch daraus. Denn, Reisende soll mann nicht aufhalten!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens
sieh der Realität einfach mal ins Auge, wie sie ist.
-1- Die Kinder leben bei Deiner Exe. Das bleibt so.
-2- Jobsicherung ist ein wichtiger und sehr anerkennenswerter Umzugsgrund.
-3- Die Kinder wollen mit ihr gemeinsam umziehen.
So laß sie doch ziehen! Sollen sie! Ihr seid nun mal getrennt und geschieden, also lebt doch jeder der beiden Getrennten / Geschiedenen bitte sein eigenes Leben.
Wie würdest Du denn da als Richter entscheiden:
"Nein, Frau X, Sie bleiben bitte hier, weil Ihr Mann es so näher zu auch seinen Kindern hat..."
Das ist doch wohl super illusorisch. Laß sie ziehen, mit den Kindern. Laß sie ihr Leben leben. Sieh zu, daß Du mit den Kindern wenigstens online chatten kannst. Das spart Zeit, Kosten, Nerven.
Außerdem: So bald sie umgezogen ist, würde ich den Unterhalt schon mal absenken. Um 50%. Und einfach mal abwarten, was dann passiert.
Denn für germanistanische Kinder im Ausland ist bekanntlich kein germanistanisches Jugendamt zuständig.
Auch die Botschaft unternimmt da nichts. Ich kenne da ein Beispiel aus Pattaya / Thailand, welches der Cocktail-Detlef auch bestens kennt. Da zahlt die Mutter in Germanistan keinen Cent Kindesunterhalt fürs germanistanische Kind in Thailand. Und Jugendamt erklärt sich für unzuständig, da Kind in Thailand und nicht in Germanistan. Jugendamt erklärt sich nur dann für zuständig, wenn es um Drängen der Exe geht, das Kind doch wieder zurück nach Germanistan zu bekommen. Soviel zur Verpflichtung des Jugendamtes zu Exenwohl äh Kindeswohl oder wie die Lüge heißt.
Wäre das keinen Versuch wert? Laß sie alle ziehen und glücklich sein oder werden. Und zieh Deinen eigenen Nutzen dann bitte auch daraus. Denn, Reisende soll mann nicht aufhalten!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens