04-04-2009, 21:29
(04-04-2009, 19:44)Micha64 schrieb: @Goddiejens:
Im Moment sehe ich da keinen Vorteil, gar keinen.
Chatten und mailen ersetzt doch nicht den persönlichen Kontakt.
Sie hat angeboten, auf halben Unterhalt freiwillig zu verzichten, wenn ich zustimme und keinen "Ärger mache".
Nochmal zum Jugendamt: Bedeutet das letztlich, wenn sie einfach mit den Kindern ins Ausland geht...ist ab dem Zeitpunkt das JA nicht zuständig, weil Kinder nicht in D?????
Hallo Micha64,
es geht nicht um Vorteile oder Nachteile, sondern um Realitäten. Es geht nicht darum, ob Chatten und Mailen besser ist als persönlicher Kontakt. Es geht um die Einsicht, daß persönlicher Kontakt zu den Kindern nicht wichtiger sein kann als der Job der Exe.
Ich finde es gut und sehr fair, daß die Exe anbietet, auf den halben Unterhalt schon mal freiwillig zu verzichten. Ich würde davon sofort Gebrauch machen. Es bringt immer mehr aus Sicht der Erhaltung der Kontakte zu bei der Exe lebenden Kindern, sich mit ihr gütlich und einvernehmlichst zu arrangieren, als gerichtlich was durchpauken zu wollen. Ob es jemandem paßt oder nicht, spielt doch bei dieser Tatsache keine Rolle. Nochmals: Es geht um Realitäten. Dreimal unterstrichen!
Und bei jenem Fall in Thailand, wo das germanistanische Kind in Thailand beim Vater bestversorgt lebt, reagierte erwiesenermaßen das einst in Germanistan sich für zuständig erklärt habende Jugendamt auf die Anfrage des Vaters wegen Unterstützung beim Eintreiben der nie erfolgten Kindesunterhaltszahlung bei der in Germanistan ansässigen Exe mit der lapidaren Auskunft, daß Jugendämter in Germanistan für Unterhaltssachen im Ausland lebender germanistanischer Kinder unzuständig sind. Näheres nur per Privatmail und nicht zur Veröffentlichung!
Zugleich schrieb ich ganz richtig, daß jene Exe in Germanistan gleichfalls beim Jugendamt vorstellig wurde wegen Rückführung des (nicht gekidnappten, sondern legal mit dem Vater aus Germanistan ausgereisten) Kindes nach Germanistan. Und schwupps, auf ein Mal erklärte sich das Jugendamt wieder zuständig und wurde brieflich aktiv usw. Daher meine Worte von der Doppelzüngigkeit bei der Kinderklaubehörde, natürlich nur im Namen von Frauenwohl oder Kindeswohl oder wie jene Lüge heißt.
Soviel zu Realitäten. Die wir alle gerne ändern wollen. An denen wir aber derzeit nicht vorbeikommen können. Daher sollten wir bitte Augenmaß behalten und die Schlachten führen, die wirklich sinnvoll und gewinnbar sind. Wir sollten weder eine Exe hindern, sich irgendwo beruflich zu verbessern, noch die Illusion hegen und pflegen und teuer umsetzen und dabei scheitern zu wollen, daß irgendein Richter dem Kontakt des Vaters zu Kindern höhere Priorität als dem beruflichen Glück der Exe mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und bisheriger Hauptsorge den Kindern gegenüber zusprechen würde. Träume sind süß, das Leben ist leider anders.
Ich rate, ab und zu mal reisen, was mit dem eingesparten (halbierten) Unterhalt doch bestens ginge. Gütlich einigen! Kontakt behalten! Denn wenn Du vor Gericht verlierst und Dir die Rachelust der Exe zuziehst, kannst Du Deine Kinder sehr wahrscheinlich ganz rasch ganz abschreiben. Um es mal sehr deutlich zu benennen. Und ich weiß aus zwei eigenen Nachwuchsfällen, wovon ich hier schreibe. Ich wäre froh gewesen, wenn meine Exen sich verhalten hätten wie Deine! Ehrlich!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgien