(10-05-2013, 11:19)Leutnant Dino schrieb: Deine Ex ist schlau. Sie hat gewartet, bis Du Dich erholt hast und vielleicht etwas auf der hohen Kante hast. Respekt!Sie versucht wenigstens schlau zu sein. Aber damit sollte sie nur bei Dummies Erfolg haben.
Wenn sie die letzten Jahre keine Vollstreckungsversuche unternommen hat, dürfte ein Großteil verwirkt sein.
Im übrigen sollte der Einwand der Erfüllung in Bezug auf das, was du gelesitet hast gebracht werden. Darüber hinaus ist die Vollstreckungsabwehrklage wohl angebracht. Nicht warten bis der GV tätig wird, sondern umgehend mit Anwalt drangehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #