10-05-2013, 15:30
Der Wohnsitz des Kindes spielt bei der Vollstreckung einer titulierten Forderung überhaupt keine Rolle.
Ich würde den von der KM beauftragten Gerichtsvollzieher aufsuchen und ihm den Sachverhalt vortragen. Dann sieht man weiter.
Ich würde den von der KM beauftragten Gerichtsvollzieher aufsuchen und ihm den Sachverhalt vortragen. Dann sieht man weiter.