10-05-2013, 16:36
(10-05-2013, 15:08)SALI schrieb: Um mich präziserer ausdrücken: ist das deutsche titulierte Unterhaltsurteil gültig und vollstreckbar wenn das Kind im EU-Ausland wohnt und dort ein neues Urteils gefällt wurde. Eigentlich sehr einfache Frage. Bis jetzt habe ich keine Antwort gefunden.Ist das Auto blau?
Auch eine einfache Frage (die zu beantworten Dir aber schwer fallen dürfte, wenn Du es weder kennst noch siehst)!
Antwort auf Deine neue Frage "ist das deutsche titulierte Unterhaltsurteil gültig und vollstreckbar wenn das Kind im EU-Ausland wohnt und dort ein neues Urteils gefällt wurde":
Ja, mir ist jedenfalls nichts bekannt, was einer Vollstreckung im Ausland entgegenstehen könnte. (Die Vollstreckung muss allerdings im Ausland für "vollstreckbar" erklärt werden. M.W. aber innerhalb der EG eine reine Formsache.)