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Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen?
#7
(14-01-2011, 18:39)p schrieb: Im Ausland wird einem §1615l BGB gar nicht geglaubt, wenn man davon erzählt. Die denken, das wäre ein Scherz.
Das könnte auch an der Nummer liegen.
Wenn es §1615l gibt, dann kann man nach üblichen Methoden auf 3230 Paragraphen mit jeweils 24 Abschnitten schätzen.
Das ist die Größenklasse der Unicodezeichen, der Haare auf einem Menschenkopf oder der Menschen mit dem Siegel des Lammes auf der Stirn.
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RE: Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen? - von Das Nerdliche Orakel - 10-05-2013, 20:22

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