11-05-2013, 14:05
Es kommt auch noch in Betracht die Vollstreckbarkeit des Titel mit dem Einwand der Tilgung anzugreifen, da ja bezahlt wurde, jedenfalls wenn die Titel auf die gleiche Höhe ausgestellt sind. Wenn der erste Titel höher ist, geht es nur noch um die Differenz.
Aber so ganz leuchtet mir das nicht ein. Mit dem zweiten Titel ist doch die Geschäftsgrundlage für den ersten entfallen?
Aber so ganz leuchtet mir das nicht ein. Mit dem zweiten Titel ist doch die Geschäftsgrundlage für den ersten entfallen?