11-05-2013, 19:52
Solange du ALG 1 Krankengeld oder sonstiges eigenes Einkommen hast, kannst du den titulierten Unterhalt vom Einkommen abziehen und ggf. aufstockendes ALG2 beziehen.
Und wenn du nur noch ALG2 beziehst und nichts pfändbares mehr hast, kannst du die Unterhaltszahlung einstellen.
Du bist dann nicht mehr leistungsfähig.
H4 ist nicht pfändbar.
Und wenn du nur noch ALG2 beziehst und nichts pfändbares mehr hast, kannst du die Unterhaltszahlung einstellen.
Du bist dann nicht mehr leistungsfähig.
H4 ist nicht pfändbar.