11-05-2013, 21:39
"Der KV schuldet der KM gem. § 1615L BU i.H.v. xxx € bis zur Vollendung des 3. LJ des Kindes. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen".
Sorry wegen des Blabla, aber ich wollt soviele Infos wie möglich reinpacken, damit man mir das nicht nacheinander aus der Nase ziehen muss...zumindest hab ichs versucht...
Sorry wegen des Blabla, aber ich wollt soviele Infos wie möglich reinpacken, damit man mir das nicht nacheinander aus der Nase ziehen muss...zumindest hab ichs versucht...